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Auswahl Personal

Bei der Personalauswahl hat der Unternehmer darauf zu achten, wer, gemäß Gefährdungsbeurteilung, welche Arbeiten mit welchen Gefährdungen durchführt. Es ist auf das Sicherheitsbewusstsein, die Gefahreneinschätzung, die Kenntnisse / Erfahrungen zu den Tätigkeiten zu achten. Die rechtliche Grundlage ist u. a. die DGUV Vorschrift 1 § 7 „Befähigung für Tätigkeiten“.

Hierbei ist auch darauf zu achten, welche Kenntnisse zu den einschlägigen Bestimmungen (Vorschriften, Regelwerke, etc.) vorliegen.

Dies ist für den Unternehmer / Vorgesetzen relevant. D.h., der Unternehmer / Vorgesetzte muss die relevanten Bestimmungen für die durchzuführenden Arbeiten kennen!

Je nach Tätigkeit und Vorqualifikation sind Zusatzqualifikationen oder Befähigungsnachweise notwendig. Siehe auch TRBS 1203 „befähigte Person“.

  • Wir unterstützen Sie bei der Personalauswahl.
  • Im Bereich der Elektrotechnik haben wir besondere Qualifikationsbetrachtungen entwickelt, um eine rechtlich konforme Auswahl treffen zu können.


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