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Unterweisen

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden die Unterweisungsthemen festgelegt. Unterweisungen sind mindestens 1x jährlich durchzuführen und zu dokumentieren!

Darüber hinaus hat der Unternehmer folgende Themen zu betrachten:

  • Unterweisen je nach Gefährdung (mindestens 1x pro Jahr, Jugendliche (< 18 Jahre) sind 2x pro Jahr zu unterweisen)
  • Erstunterweisung für neue Mitarbeiter
  • Einweisen je nach Tätigkeit und Umgebung (einmaliger Vorgang)
  • Jeweiligen Qualifikationsstand

Es wird empfohlen mehrere Unterweisungen auf das Jahr verteilt durchzuführen.

  • Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Unterweisungen!
  • Wir führen, im Auftrag von Ihnen, Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter durch.
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