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Qualifikation

In elektrischen Prüffeldern dürfen nur Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) tätig sein.

Fremdpersonal darf sich nur in Begleitung einer Elektrofachkraft im elektrischen Prüffeld aufhalten.

Die Arbeitsverantwortlichen-Prüffeld bzw. Arbeitsverantwortlichen-Prüfplatz müssen die Qualifikation einer Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 bzw. VDE 0105-100 erfüllen.

Verantwortliche Personen haben die Schwierigkeit bei den o. g. rechtlichen Grundlagen im Rahmen der Auswahlverantwortung eine „Elektrofachkraft“ aufgrund der verschiedenen Berufsbildern und Werdegänge auszuwählen.

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