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Risikobeurteilung

Bei der konstruktiven Planung von Maschinen / Anlagen ist eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei sind die Maschinen / Anlagen im „ungeschützten“ Zustand zu betrachten.

Die rechtliche Grundlage für eine Risikobeurteilung ist die EN 12100. Hierbei werden Anforderungen an den sicheren Betrieb der Maschine / Anlage betrachtet.
Es werden die notwendigen Schutzmaßnahmen und das Restrisiko betrachtet sowie eine Nachweis-Dokumentation erstellt. Diese Dokumentation ist Bestandteil der EG-Konformität.

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