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Gefährdungsbeurteilung

Als Verantwortlicher für ein Prüffeld / einen Prüfplatz ist man gemäß den rechtlichen Anforderungen verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die rechtlichen Grundlagen sind das ArbSchG, die BetrSichV und die DGUV Information 203-034.

Durch die rechtlichen Vorgaben werden keine genauen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung gestellt.

  • Wir empfehlen eine „Gefährdungsbeurteilung-Elektro“ zu erstellen und die Thematik ganzheitlich zu betrachten. Darunter werden die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen verstanden.
  • Wir helfen Ihnen, bei der Umsetzung der jeweiligen Vorhaben als „Consultant Elektrotechnik“ oder als „VEFK“.
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