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Arbeitsmedizin

Jeder Unternehmer ist im Rahmen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Arbeitsmedizinische Betreuung zu gewährleisten.

Dies kann durch „Betriebsärzte“ oder „Fachärzte für Arbeitsmedizin“ gewährleistet werden.

Betriebsärzte / Fachärzte für Arbeitsmedizin sind im Wesentlichen für

  • die arbeitsmedizinische Vorsorge,
  • das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM),
  • die Gefährdungsbeurteilung,
  • den Mutterschutz,
  • die Erste Hilfe Organisation,

zuständig. Weitere Aufgaben / Tätigkeiten können dem o. g. Regelwerk entnommen werden.

Unter dem folgenden Download haben wir eine unverbindliche Liste von möglichen Betriebsärzten:

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