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Arbeitsmittel

Bei der Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, elektrischen Maschinen und elektrischen Anlagen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Hierbei sind besonders das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu nennen.

Wichtig: bestimmungsgemäßen Gebrauch beachten!

Es wird empfohlen Standards zum Einkauf von elektrischen Betriebsmitteln festzulegen und bei größeren Produkten / Anlagen / Maschinen ein Pflichtenheft für den Auftragnehmer zu erstellen.

Ein besonderer Punkt ist die Thematik „EG-Konformität“. Hierbei ist zu klären, ob das Arbeitsmittel eine EG-Konformität braucht. Bei älteren Betriebsmitteln ist dies unter Umständen nicht mehr notwendig. Dies sollte gesondert geprüft werden. Ein weiterer Punkt sind für den Eigenbedarf hergestellte Arbeitsmittel und wesentlich veränderte Arbeitsmittel.

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