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Explosions-Schutz

Im explosionsgefährdeten Bereich gibt es verschiedene Zoneneinteilungen (Zone 0,1, 2 und Zone 10,11,12) die es zu beachten gilt.

Die Zoneneinteilung und Schutzmaßnahmen sind dem Explosionsschutzdokument zu entnehmen.

Die rechtliche Grundlage ist u. a. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die VDE 0165.

Elektrofachkräfte, die in diesem Bereich tätig sind, müssen über eine gesonderte Qualifikation verfügen.

Je nach Zoneneinteilung sind die technischen Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich als „Überwachungsbedürftige Anlage“ gemäß der BetrSichV zu betrachten. Dies bedeutet, dass besondere Maßnahmen zu beachten sind und nur Sachkundige Personen die Anlagen prüfen dürfen.

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