Aus technischen Gründen sind wir derzeit nur über Nur mit Javascript oder unter der Rufnummer 0173 / 389 7202 zu erreichen

Logo vom Ingenieurbüro Bayco in Bad Zwischenahn bei Oldenburg
  • Logo vom Ingenieurbüro Bayco in Bad Zwischenahn bei Oldenburg

Explosions-Schutz

Im explosionsgefährdeten Bereich gibt es verschiedene Zoneneinteilungen (Zone 0,1, 2 und Zone 10,11,12) die es zu beachten gilt.

Die Zoneneinteilung und Schutzmaßnahmen sind dem Explosionsschutzdokument zu entnehmen.

Die rechtliche Grundlage ist u. a. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die VDE 0165.

Elektrofachkräfte, die in diesem Bereich tätig sind, müssen über eine gesonderte Qualifikation verfügen.

Je nach Zoneneinteilung sind die technischen Anlagen im explosionsgefährdeten Bereich als „Überwachungsbedürftige Anlage“ gemäß der BetrSichV zu betrachten. Dies bedeutet, dass besondere Maßnahmen zu beachten sind und nur Sachkundige Personen die Anlagen prüfen dürfen.

    Top