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Wiederholungsprüfung

Elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel und elektrischen Maschinen müssen regelmäßig überprüft werden.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind über die DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Die jeweiligen Prüfgrundlagen und Hinweise zu Prüffristen können Sie dem Kapitel Organisation Elektroprüfung entnehmen.

Die Prüffristen werden über die o. g. rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Prüffristen für Sicherheitsbauteile (z.B. Not-Halt, Not-Aus, Lichtschranken, Fehlerstromschutzschalter, etc.) sind mit mindestens 1x jährlich festgelegt. Hierbei ist nicht nur die Funktion zu überprüfen, sondern auch die Wirksamkeit.

Wichtige Ergebnisse sind u. a. die Einhaltung der Abschaltbedingungen, die Qualität der Schutzleiterverbindung und die allgemeine Betriebssicherheit. Die genauen Ergebnisse sind der jeweiligen Prüfgrundlage zu entnehmen.

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